Erklärung der Leitung des Komitees „25. Januar“ zum Problem der politischen und Kriegsgefangenen in der Ukraine
übersetzt von MATUTINSGROUP
Das Komitee „25. Januar“ vertritt die Auffassung, daß in der südöstlichen Ukraine ein russischer Befreiungskampf stattfindet, mit welchem das Volk der südöstlichen Ukraine mit Waffen sein unveräußerliches Recht auf Selbstbestimmung und freie Wahl seines politischen Status verteidigt, wie es im Artikel 1 der Internationalen Konvention über die Bürgerlichen und Politischen Rechte sowie im Artikl 1 der Internationalen Konvention über die Wirtschaftlchen, Gesellschaftlichen und Kulturellen Rechte festgelegt ist.
In Übereinstimmung mit den Normen des internationalen humanitären Rechts haben die Teilnehmer am nationalen Befreiungskampf in Neurussland (die Angehörigen der Volksmiliz, die freiwilligen Kämpfer, alle Teilnehmer am Widerstandskampf) den Status als Kombattanten und Rebellen der Republik (der Volksrepubliken Donezk und Lugansk) und als Kriegspartei, für die das Recht auf Führung bewaffneter Auseindersetzungen im gleichen Maß wie für einen anerkannten Staat gilt.
In Verletzung des internationalen humanitären Rechts sind Angehörige der Volksmiliz, freiwillige Kämpfer und Teilnehmer am Widerstandskampf Neurusslands in der Ukraine inhaftiert, werden sie als gewöhnliche Straftäter strafrechtlich verfolgt, wird ihr Status als Kriegsgefangener von der ukrainischen Seite nicht anerkannt.
Gegründet auf die dem Komitee „25. Januar“ vorliegende Analyse der Dokumente und Informationen gibt es viele Beweise für das Vorhandensein von einstigen und derzeitigen politischen und Kriegsgefangenen in der Ukraine sowie auch von deren Angehörigen und Freunden. Das Komitee „25. Januar“ bewertet die derzeit vorhandene Situation der politischen und Kriegsgefangenen sowie vermissten Personen als unerträglich.
Die vom Komitee „25. Januar“ zur Kenntnis genommenen Unterlagen über die spezifischen Fälle der politischen und Kriegsgefangenen zeigen massive Verletzungen der international anerkannten Menschen- und Bürgerrechte durch die ukrainischen Seite auf. Darunter insbesondere des Rechts auf Leben, Freiheit und Sicherheit sowie des internationalen humanitären Rechts. Die Folterungen, die Brutalitäten, das unmenschliche und herabwürdigende Verhalten oder das Peinigen der Gefangenen, die willkürlichen Festnahmen und die Inhaftierungen, die Verletzungen des Rechts auf dem Gebiet der Justiz bei den politischen Gefangenen und den Kriegsgefangenen in der Ukraine tragen Massencharakter.
Nach vorliegenden Schätzungen befinden sich heute nicht weniger als 1000 politische Gefangene in ukrainischen Gefängnissen. Von Menschenrechtsexperten wird die Gesamtzahl politischer Gefangener in der Ukraine um ein Vielfaches höher geschätzt und schließt das Vorhandensein von geheimgehaltenen (illegalen) Kerkern in der Ukraine ein.
Die umfassende Mehrheit der politischen Gefangenen in der Ukraine sind ethnische Russen oder russischsprachige Bürger der Ukraine, die für die Durchsetzung des Rechts der Russen auf Selbstbestimmung (ein unabhängiges Neurussland) oder auf die Wiedervereinigung der südöstlichen Ukraine mit der Russischen Föderation (russischer Irredentismus) eintreten. Eine erhebliche Zahl dieser politischen Gefangenen sind Gefangene aus Gewissensgründen, die für die friedliche Äußerung ihrer politischen Ansichten in das Gefängnis geworfen wurden. Eine Menge von ihnen hat vom Standpunkt des ukrainischen Strafrechts her keinerlei Art von Straftat begangen, sondern werden von den ukrainischen Sicherheitsdiensten mit vorfabrizierten falschen Anschuldigungen als lebendige Geisel (Kandidat für den Gefangenenaustausch) oder für Schauprozesse festgehalten.
Beim Ermitteln der objektiven Zahl politischer Gefangener in der Ukraine sowie einer wirksamen Gewährleistung ihrer Rechte hüllen sich die ukrainischen Regierungsstellen auf jede mögliche Weise in Schweigen. Sie verheimlichen häufig die Situation im Land hinsichtlich der Situation der politischen Gefangenen, die schweren Verletzungen ihrer persönlichen, bürgerlichen und politischen Menschenrechte sowie sonstigen Rechte und Freiheiten.
Ein zweiter Grund ist die von den USA und ihren Verbündeten gegen die russische Bevölkerung der Ukraine und das russische Volk sowie Russland insgesamt geführte russophobe Politik. Da der Westen einen anti-russischen Standpunkt eingenommen hat, wird unmöglich gemacht, wirksam die legitimen Rechte und Interessen der russischen Bevölkerung der Ukraine, darunter der Menschenrechte, im Rahmen des vorhandenen internationalen Rechts und der vorhandenen internationalen Organisationen zu verteidigen.
Der dritte Grund ist die derzeitige Ablehnung des Schutzes der Rechte und Interessen der Russen und der russischsprachigen Bevölkerung der Ukraine sowie des Rufs nach einem unabhängigen Neurussland und/oder des russischen Irredentismus seitens der höheren militärischen und politischen Führungsebenen der Russischen Föderation.
Angesichts dessen stellt sich für die Leitung des Komitees „25. Januar“ der Verpflichtung, die Rechte, die Freiheiten und die Interessen der Russen sowie der Angehörigen der anderen ethnischen Völker Russlands zu verteidigen:
1. Das Komitee „25. Januar“ kündigt den Beginn von Aktivitäten als russische Menschenrechtsorganisation an. Das Komitee führt seine eigenen Auflistung politischer Gefangener, Kriegsgefangener und vermisster Personen in der Ukraine. Als Menschenrechtsorganisation verteidigt das Komitee „25. Januar“ die international anerkannten Menschenrechte (einschließlich der Gewährleistung der persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und Umweltrechte) der Russen sowie der Angehörigen anderer angestammter Völker Russlands ungeachtet ihrer Nationalität oder ihres Wohn- bzw. Aufenthaltsortes und -landes. Beim Eintreten für die Unterstützer Neurusslands führt das Komitee „25. Januar“ Menschenrechtsaktivitäten für die politischen und Kriegsgefangenen ungeachtet ihrer ethnischen und nationalen Zugehörigkeit durch.
2. Das Komitee „25. Januar“ fordert von den Regierungsstellen der Ukraine die Anerkennung der sich im Gewahrsam der Ukraine befindenden Volksmilizangehörigen, freiwilligen Kämpfer und Teilnehmer am Widerstandskampf Neurusslands als Kriegsgefangene sowie die Gewährung ihrer Rechte in Übereinstimmung mit dem internationalen humanitären Recht.
3. Das Komitee „25. Januar“ fordert von den föderalen Regierungsstellen der Russischen Föderation und vor allem vom Präsident der Russischen Föderation, W. W. Putin, dringend alle zielführenden erforderlichen Maßnahmen (von diplomatischen bis hin zu militärischen) zu ergreifen, um:
– die schnellste Freilassung (Austausch) aller pro-russischen/pro-neurussischen politischen und Kriegsgefangenen in der Ukraine zu erreichen;
– den Schutz der weltweit anerkannten individuellen, bürgerlichen, politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und anderen Rechte und Freiheiten der Einwohner Neurusslands und der Ukraine zu gewährleisten.
4. Das Komitee „25. Januar“ fordert von den föderalen Regierungsstellen der Russischen Föderation die unverzügliche Einrichtung einer Sonderkommission für Kriegsgefangene, politische Gefangene und vermisste Personen auf dem Territorium der Ukraine sowie die Initiierung der Einrichtung eines Internationalen Gerichtshof für die Ukraine zur Untersuchung der Kriegsverbrechen.
5. Geleitet von Artikel 1 der Internationalen Konvention über die Bürgerlichen und Politischen Rechte und Artikel 1 der Internationalen Konvention über die Wirtschaftlichen, Gesellschaftlichen und Kulturellen Rechte unter Einschluß des Rechts der Völker auf Selbstbestimmung und freie Wahl ihres politischen Status sowie der Grundsätze der Tätigkeit des Komitees „25. Januar“ fordert das Komitee „25. Januar“ von den föderalen Regierungsstellen der Russischen Föderation die Anerkennung (einschließlich auch in der Gesetzgebung) der Rechte des russischen Volkes auf Wiedervereinigung als einheitlicher Nationalstaat (des russischen Irredentismus) sowie die praktische Durchführung einer diesbezüglichen Innen- und Außenpolitik;
6. Angesichts der von der Ukraine sowie einer Reihe anderer Staaten andauernden offen russophoben Politik und in einigen Fällen direkt russoziden Politik in direkter Verletzung der international anerkannten Menschenrechte und -freiheiten gemäß Artikeln 2,3, 5, 7, 8, 9, 10, 12, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 26, 27, 28 der Internationalen Erklärung über die Menschenrechte, der Artikel 2, 4, 6, 7, 9, 10, 14, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 25, 26 der Internationalen Konvention über die Bürgerlichen und Politischen Rechte, der Artikel 9, 11, 12, 13, 15 der Internationalen Konvention über die Wirtschaftlichen, Gesellschaftlichen und Kulturellen Rechte fordert das Komitee „25. Januar“ von den föderalen Regierungsstellen der Russischen Föderation die Ergreifung von notwendigen Maßnahmen, um die jetzige Russische Föderation zu einem staatlichen Zufluchtsort für das russische Volk sowie die anderen angestammten Völker Russlands zu machen sowie darin eingeschlossen die verfassungsgemäße Anerkennung der aus Russland abstammenden Russen und abstammenden Angehörigen der anderen angestammten Völker Russlands vorzunehmen.
7. Das Komitee „25. Januar“ fordert von den föderalen Regierungsstellen der Russischen Föderation die schnelle Annahme eines russischen Repatriierungsgesetzes auch für die Angehörigen der anderen angestammten Völker Russlands, welches den Rückkehrern die russische Staatsangehörigkeit vereinfacht gewährt.
Moskau, 18. April 2016 – Wir bitten um größtmögliche Verbreitung –
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